Schaffhauser Nahverkehr: Personal nicht zum Spielball machen

Von: Kurt Altenburger

Bei der Zusammenführung der städtischen und der regionalen Verkehrsbetriebe Schaffhausen droht das Vertrauen der Beschäftigten zu schwinden.

Soll nicht im Waldfriedhof enden: Zusammenführung der beiden Schaffhauser Verkehrsbetriebe.

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) und die Regionalen Verkehrsbetriebe Schaffhausen (RVSH AG) sollen in einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeführt werden. Stadtrat und Regierungsrat haben den jeweiligen Parlamenten ihre Vorlagen unterbreitet. Der VPOD und die Arbeitnehmervertretung der beiden Betriebe konstatieren jedoch, dass das Verfahren über die künftigen Anstellungsbedingungen bei der «neuen» VBSH nicht den einschlägigen Regeln einer Vertragsaushandlung und den Gepflogenheiten einer funktionierenden Sozialpartnerschaft entspricht.

Entgegen allen Aussagen und Verlautbarungen liegt zurzeit kein rechtskräftiger Gesamtarbeitsvertrag vor, da wichtige integrierende Bestandteile des Vertragswerks noch nicht abschliessend verhandelt sind. Ebenso sind elementare Fragen in der Überführung der Mitarbeitenden aus dem GAV RVSH nicht geregelt und harren einer fairen Lösung. Solange die pendenten Punkte nicht einer sozialpartnerschaftlichen Lösung zugeführt sind, kann das Vertragswerk – mit der notwendigen Zustimmung der zuständigen Gremien und den erforderlichen Unterschriften aller Beteiligten versehen – nicht als rechtskräftig besiegelt bezeichnet werden.

Die betroffenen Mitarbeitenden stehen hinter der Zusammenführung der beiden Unternehmungen. Wenn aber die abschliessende Regelung der Anstellungsbedingungen und die Überführung in das neue Vertragswerk – als vertrauensbildender Baustein gegenüber dem Personal – derart offengelassen wird, dann schwindet das Vertrauen des Personals in das zweckmässige Konstrukt der Zusammenführung.

Der VPOD ist der Auffassung, dass sich das Risiko nicht lohnt, das Personal gegen das Projekt aufzubringen. Der Grundsatz, wonach die Betroffenen vor dem politischen Prozess wissen müssen, wie sich die Anstellungsbedingungen bei der Zusammenführung präsentieren werden, soll gewahrt bleiben.

Es bleibt der Appell an die beiden Exekutiven von Stadt und Kanton Schaffhausen, den notwendigen Führungsentscheid zu treffen und die Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung VBSH/RVSH umgehend weiterzuführen. Das Personal hat es nicht verdient, derart zum "Spielball" einer politischen Vorlage zu werden. Es wäre fatal, wenn die Vorlage der Zusammenführung von VBSH und RVSH ohne Unterstützung des Personals zur Volksabstimmung gelangen würde.