Verantwortung schläft nie!
Petition zur Anerkennung der nächtlichen Präsenzzeit als Arbeitszeit
In den stationären Kinder- und Jugendheimen tragen Fachpersonen auch nachts Verantwortung für besonders schutzbedürftige Kinder und Jugendliche. Eine Mitarbeitende sagt dazu:
„Während des nächtlichen Bereitschaftsdienstes sind wir im Betrieb anwesend. Wir dürfen den Arbeitsplatz nicht verlassen. Wir tragen die volle Verantwortung. Wir müssen jederzeit eingreifen können. Trotz dieser Präsenzpflicht gilt diese Zeit nicht als Arbeitszeit."
In allen anderen Branchen ist die arbeitsrechtliche Situation eindeutig:
Präsenzzeit im Betrieb ist Arbeitszeit. Warum sollte das im Kinder- und Jugendheim anders sein? Präsenz, Verantwortung und ständige Einsatzbereitschaft sind niemals Ruhezeit. Sie sind gelebte Arbeit, jede einzelne Nacht.
Die aktuelle Praxis führt zu belastenden Dienstfolgen mit regulärer Arbeit unmittelbar vor und nach dem Bereitschaftsdienst. Jeden Monat verbringen die Mitarbeitenden aus diesem Grund bis zu 30% ihrer Zeit im Betrieb, ohne dass es Arbeitszeit wäre. Langfristig gefährdet dies die Gesundheit der Mitarbeitenden, schwächt die Motivation und erhöht das Risiko von Erschöpfung und Burnout. Damit steht auch die Qualität und Kontinuität der Betreuung der Kinder und Jugendlichen auf dem Spiel, die eigentlich besonders gut geschützt und betreut werden müssten.
